Zum Monatswechsel November auf Dezember führte das baden-württembergische Umweltministerium das Förderprogramm „Klimaschutz-Plus“ mit wenigen Änderungen fort. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH (KEA-BW) hin. Sie begleitet das Programm inhaltlich. Antragsberechtigt sind Kommunen und kommunale Betriebe, Träger von Schulen und Kindertages-Einrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kirchen und Vereine. Auch Träger von Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und Heimen erhalten für ihre Klimaschutzbemühungen Geld vom Land. Anträge können sie bis zum 30. November 2020 einreichen – vorausgesetzt der Fördertopf ist bis dahin noch gefüllt.
Das Förderprogramm Klimaschutz-Plus besteht aus drei Programmteilen: dem CO2-Minderungsprogramm, dem Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm sowie dem Programm zur nachhaltigen, energieeffizienten Sanierung.
Ob ein Antragsteller die Gebäudehülle saniert, die technische Gebäudeausrüstung modernisiert oder die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umstellt: Beim CO2-Minderungsprogramm wird jede eingesparte Tonne des Klimagases bei Nichtwohngebäuden mit jeweils 50 Euro belohnt. Der Zuschuss kann einen Wert von 30 Prozent der förderfähigen Investitionen erreichen, maximal 200.000 Euro. Eine Neuerung gibt es für Kommunen sowie Unternehmen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung. Für Sanierungen von Beleuchtungs- und Lüftungsanlagen sind diese in Klimaschutz-Plus nicht mehr zuwendungsberechtigt. Sie können jedoch auf die Angebote der Kommunalrichtlinie (KRL) des Bundes zurückgreifen.
Das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm soll nicht-investive Klimaschutzaktivitäten anreizen. Es umfasst insgesamt elf förderfähige Maßnahmen, darunter Aufwendungen die Beratung zu geplanten Blockheizkraftwerken (BHKW) oder auch für moderierte Energieeffizienztische. Kommunen, die sich am European Energy Award beteiligen, erhalten einen pauschalen Zuschuss. Erstmals können auch Unternehmen beliebiger Größe Unterstützung für eine Erstberatung zur Nutzung von Abwärme abrufen. Eine Förderung erhalten auch kleine und mittlere Unternehmen, die ein systematisches Energiemanagement aufbauen oder dieses weiter verbessern wollen. Hierfür nicht mehr zuwendungsberechtigt sind dagegen Kommunen. Für sie bietet die Kommunalrichtlinie des Bundes mittlerweile eine ähnlich attraktive Förderung an.
Dieser Programmteil gewährt eine Zusatzförderung für Antragsteller, die in einschlägigen Programmen des Kultus- und Finanzministeriums eine Förderung für Schulsanierungen beantragt haben. Vorhaben, die den KfW 70-Standard beziehungsweise den KfW 55-Standard erreichen, erhalten einen attraktiven Bonus.
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